Für
viele Frauen gibt es nichts unangenehmeres als in die Apotheke zu
gehen und nach der „Pille danach“ zu Fragen. Die Ärzte werden
selten aufgesucht, wenn es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr
gekommen ist. Früher waren ALLE „Pille danach“- Präparate
verschreibungspflichtig.
Mittlerweile haben einige Präparate die
Verschreibungspflicht verlassen und sind in der Apotheke ohne eine
ärztliche Verordnung zu bekommen.
Trotzdem gibt es bei der Abgabe der „Pille danach“ einige Punkte, die man beachten sollte.
Die
„Pille danach“:
Die
„Pille danach“ verschiebt den Eisprung und ist daher nur wirksam,
wenn sie vor dem Eisprung eingenommen wird. Hat der Eisprung bereits
stattgefunden, kann trotz Einnahme der „Pille danach“ eine
Schwangerschaft bestehen. In der Regel findet der Eisprung bei einer
Frau 14 Tage vor der nächsten Regelblutung statt.
Levonorgestrel
(LNG) ist ein Gestagen und wird innerhalb von 12 Stunden und
nicht später als 72 Stunden nach dem ungeschützten
Geschlechtsverkehr eingenommen. Das Gestagen verhindert den Anstieg
des luteinisierenden Hormons (ein Hormon, dass an der Reifung der
Eizellen beteiligt ist) und verhindert den Eisprung.
Ulipristalacetat
(UPA) wird innerhalb von 120
Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen und
verzögert den Eisprung, auch wenn das luteinisierende Hormon bereits
angestiegen ist.
Die
„Pille danach“ verhindert nicht die Einnistung einer befruchteten
Eizelle und ist wirkungslos, wenn sie als Abtreibemittel (zum
Abbrechen einer Schwangerschaft) angewendet wird.
Wie
bei den meisten Arzneimitteln sollte man vor der Einnahme etwas Essen,
um das Risiko von Erbrechen zu vermindern. Kommt es dennoch 3 Stunden
nach der Einnahme der "Pille danach" zum Erbrechen muss eine zweite Pille eingenommen werden. Natürlich kann es noch zu anderen Nebenwirkungen
kommen wie zum Beispiel zu Kopfschmerzen, Übelkeit oder
Schmierblutungen. Sie wirkt auch nicht als Schutz für den nächsten
Geschlechtsverkehr! Hier müssen dann wieder zusätzliche
Verhütungsmittel angewendet werden.
Die
Abgabe:
Am
besten (und auch empfohlen) ist die persönliche Abgabe an die Frau.
Es besteht das Risiko, dass einer Frau die Pille unwissend
untergejubelt oder verabreicht wird. Wenn die „Pille danach“ also
von einem Mann oder von einem „Bekannten“ verlangt wird, sollte
sie aus Sicherheitsgründen nicht abgegeben werden. Möchte eine Frau
die „Pille danach“ auf Vorrat kaufen, ist auch hier die Abgabe
nicht erlaubt. Die Abgabe sollte nicht erfolgen, wenn der
ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als 120 Stunden her ist (Die
Abgabe wird innerhalb von 12 Stunden empfohlen). Bei dem Verdacht auf eine Schwangerschaft oder wenn die Frau an chronischen Krankheiten
leidet und Arzneimittel einnimmt, muss ein/e Frauenarzt/-Ärztin
aufgesucht werden. Während der Stillzeit ist die Abgabe erlaubt,
jedoch muss eine Pause eingelegt werden. Die
Muttermilch die nach der Einnahme der „Pille danach“ produziert wird, sollte während der Stillpause abgepumpt und entsorgt werden.
Die
„Pille danach“ darf abgegeben werden, wenn ein Geschlechtsverkehr
ohne Verhütung (Pille, Kondome etc.) stattgefunden hat oder wenn es
zur Fehlleistung eines Verhütungsmittel kam (ein geplatztes Kondom
oder die Pille zu spät eingenommen).
Es
kommt vor, dass ein minderjähriges Mädchen in der Apotheke die „Pille danach“ verlangt. Die meisten Mädchen sind dann natürlich
sehr schüchtern, ängstlich und zittern meistens. Es ist wichtig das
Mädchen zu beruhigen und ihr Verständnis zu zeigen. Meist kommen
sie ohne ein Elternteil in die Apotheke, weil die Eltern nichts davon
wissen.
Wenn
ein minderjähriges Mädchen die "Pille danach" kauft (nach der Beratung), ist es sinnvoll die Daten des Mädchens zu notieren und aufzubewahren. Auch bei einer volljährigen Frau werden die Angaben zur Person notiert und sicher aufbewahrt. Die Frauen bleiben „anonym“. Es werden nur das Alter und einige Angaben zum ungeschützten
Geschlechtsverkehr bzw. zu den Monatsblutungen notiert.
Ist
das Mädchen unter 14 Jahre alt, sollte die „Pille danach“ nicht
ohne Einverständnis der Eltern abgegeben werden. Die Abgabe an ein minderjähriges Mädchen ist immer sehr schwierig, weil das Risiko besteht, dass plötzlich die Eltern in der Apotheke stehen und verständlicherweise völlig empört sind. Jedoch ist es gesetzlich erlaubt die "Pille danach" abzugeben, wenn das Mädchen bereits 14 Jahre alt ist.
JEDER
Frau, ob minderjährig oder volljährig, sollte ein Arztbesuch
empfohlen werden.
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