Pille danach





Für viele Frauen gibt es nichts unangenehmeres als in die Apotheke zu gehen und nach der „Pille danach“ zu Fragen. Die Ärzte werden selten aufgesucht, wenn es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen ist. Früher waren ALLE „Pille danach“- Präparate verschreibungspflichtig. 
Mittlerweile haben einige Präparate die Verschreibungspflicht verlassen und sind in der Apotheke ohne eine ärztliche Verordnung zu bekommen. 
Trotzdem gibt es bei der Abgabe der „Pille danach“ einige Punkte, die man beachten sollte.




Die „Pille danach“:
Die „Pille danach“ verschiebt den Eisprung und ist daher nur wirksam, wenn sie vor dem Eisprung eingenommen wird. Hat der Eisprung bereits stattgefunden, kann trotz Einnahme der „Pille danach“ eine Schwangerschaft bestehen. In der Regel findet der Eisprung bei einer Frau 14 Tage vor der nächsten Regelblutung statt.
Levonorgestrel (LNG) ist ein Gestagen und wird innerhalb von 12 Stunden und nicht später als 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen. Das Gestagen verhindert den Anstieg des luteinisierenden Hormons (ein Hormon, dass an der Reifung der Eizellen beteiligt ist) und verhindert den Eisprung.
Ulipristalacetat (UPA) wird innerhalb von 120 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen und verzögert den Eisprung, auch wenn das luteinisierende Hormon bereits angestiegen ist.
Die „Pille danach“ verhindert nicht die Einnistung einer befruchteten Eizelle und ist wirkungslos, wenn sie als Abtreibemittel (zum Abbrechen einer Schwangerschaft) angewendet wird.

Wie bei den meisten Arzneimitteln sollte man vor der Einnahme etwas Essen, um das Risiko von Erbrechen zu vermindern. Kommt es dennoch 3 Stunden nach der Einnahme der "Pille danach" zum Erbrechen muss eine zweite Pille eingenommen werden. Natürlich kann es noch zu anderen Nebenwirkungen kommen wie zum Beispiel zu Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schmierblutungen. Sie wirkt auch nicht als Schutz für den nächsten Geschlechtsverkehr! Hier müssen dann wieder zusätzliche Verhütungsmittel angewendet werden.







Die Abgabe:

Am besten (und auch empfohlen) ist die persönliche Abgabe an die Frau. Es besteht das Risiko, dass einer Frau die Pille unwissend untergejubelt oder verabreicht wird. Wenn die „Pille danach“ also von einem Mann oder von einem „Bekannten“ verlangt wird, sollte sie aus Sicherheitsgründen nicht abgegeben werden. Möchte eine Frau die „Pille danach“ auf Vorrat kaufen, ist auch hier die Abgabe nicht erlaubt. Die Abgabe sollte nicht erfolgen, wenn der ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als 120 Stunden her ist (Die Abgabe wird innerhalb von 12 Stunden empfohlen). Bei dem Verdacht auf eine Schwangerschaft oder wenn die Frau an chronischen Krankheiten leidet und Arzneimittel einnimmt, muss ein/e Frauenarzt/-Ärztin aufgesucht werden. Während der Stillzeit ist die Abgabe erlaubt, jedoch muss eine Pause eingelegt werden. Die Muttermilch die nach der Einnahme der „Pille danach“ produziert wird, sollte während der Stillpause abgepumpt und entsorgt werden.
Die „Pille danach“ darf abgegeben werden, wenn ein Geschlechtsverkehr ohne Verhütung (Pille, Kondome etc.) stattgefunden hat oder wenn es zur Fehlleistung eines Verhütungsmittel kam (ein geplatztes Kondom oder die Pille zu spät eingenommen).

Es kommt vor, dass ein minderjähriges Mädchen in der Apotheke die „Pille danach“ verlangt. Die meisten Mädchen sind dann natürlich sehr schüchtern, ängstlich und zittern meistens. Es ist wichtig das Mädchen zu beruhigen und ihr Verständnis zu zeigen. Meist kommen sie ohne ein Elternteil in die Apotheke, weil die Eltern nichts davon wissen. 
Wenn ein minderjähriges Mädchen die "Pille danach" kauft (nach der Beratung), ist es sinnvoll die Daten des Mädchens zu notieren und aufzubewahren. Auch bei einer volljährigen Frau werden die Angaben zur Person notiert und sicher aufbewahrt. Die Frauen bleiben „anonym“. Es werden nur das Alter und einige Angaben zum ungeschützten Geschlechtsverkehr bzw. zu den Monatsblutungen  notiert.
Ist das Mädchen unter 14 Jahre alt, sollte die „Pille danach“ nicht ohne Einverständnis der Eltern abgegeben werden. Die Abgabe an ein minderjähriges Mädchen ist immer sehr schwierig, weil das Risiko besteht, dass plötzlich die Eltern in der Apotheke stehen und verständlicherweise völlig empört sind. Jedoch ist es gesetzlich erlaubt die "Pille danach" abzugeben, wenn das Mädchen bereits 14 Jahre alt ist. 


JEDER Frau, ob minderjährig oder volljährig, sollte ein Arztbesuch empfohlen werden.



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